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Diäten

Die Aufwandsentschädigung der Abgeordneten gilt als "einzige Diät, bei der man zunimmt". Da immer wieder kontrovers diskutiert wird, ob die Höhe dieser Aufwandsentschädigung angemessen ist, hier kurz die Fakten:

Bundestagsabgeordnete erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung (Diät) in Höhe von 7.668 Euro. Diese ist selbstverständlich zu versteuern. Sonderzahlungen wie ein 13. Gehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es nicht.

Neben diesem persönlichen Einkommen erhält jeder Bundestagsabgeordnete einen pauschalen Kostenersatz in Höhe von monatlich 3.984 Euro, mit dem die ihm im Zusammenhang mit seiner Mandatsausübung entstehenden Kosten abgedeckt werden sollen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten für das Bürgerbüro, die Zweitwohnung in Berlin, Fahrtkosten sowie Informationsmaterial und Öffentlichkeitsarbeit.

Einer Nebentätigkeit, bei der ich Einkünfte erziele, gehe ich bewusst nicht nach - nur für meine Tätigkeit im Rosenheimer Stadtrat erhalte ich eine geringfügige Aufwandspauschale. Stattdessen engagiere ich mich ehrenamtlich, beispielsweise im gemeinnützigen und überparteilichen Rosenheimer Verein "Gesicht zeigen e.V." gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus.

Übrigens: Wenn Sie Interesse an meinem letzten Rechenschaftsbericht über meine Tätigkeit in Berlin, meine Wahlkreisarbeit sowie die Verwendung meiner Diäten haben, können sie diesen in meinem Rosenheimer Bürgerbüro anfordern.
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