Die
Aufwandsentschädigung der Abgeordneten gilt als "einzige Diät, bei
der man zunimmt". Da immer wieder kontrovers diskutiert wird, ob die
Höhe dieser Aufwandsentschädigung angemessen ist, hier kurz die Fakten:
Bundestagsabgeordnete
erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung (Diät) in Höhe von 7.668
Euro. Diese ist selbstverständlich zu versteuern. Sonderzahlungen wie
ein 13. Gehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es nicht.
Neben
diesem persönlichen Einkommen erhält jeder Bundestagsabgeordnete einen
pauschalen Kostenersatz in Höhe von monatlich 3.984 Euro, mit dem die
ihm im Zusammenhang mit seiner Mandatsausübung entstehenden Kosten
abgedeckt werden sollen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten für das
Bürgerbüro, die Zweitwohnung in Berlin, Fahrtkosten sowie
Informationsmaterial und Öffentlichkeitsarbeit.
Einer
Nebentätigkeit, bei der ich Einkünfte erziele, gehe ich bewusst nicht
nach - nur für meine Tätigkeit im Rosenheimer Stadtrat erhalte ich eine geringfügige Aufwandspauschale. Stattdessen engagiere ich mich ehrenamtlich, beispielsweise im
gemeinnützigen und überparteilichen Rosenheimer Verein "Gesicht zeigen
e.V." gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus.
Übrigens: Wenn
Sie Interesse an meinem letzten
Rechenschaftsbericht über meine
Tätigkeit in Berlin, meine Wahlkreisarbeit sowie die Verwendung meiner
Diäten haben, können sie diesen
in meinem Rosenheimer Bürgerbüro anfordern.