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Pressemitteilung / Menschenrechte

Zum internationalen Tag der Beseitigung der Gewalt gegen Frauen
am 25. November erklaeren der menschenrechtspolitische Sprecher
der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Straesser sowie die
stellvertretende Sprecherin Angelika Graf:


Die SPD-Bundestagsfraktion begruesst die Initiative des
Deutschen Instituts fuer Menschenrechte, ueber einen
Musterprozess Hausangestellten in Diplomatenhaushalten zu ihrem
Recht zu verhelfen. Unter dem Deckmantel ihrer diplomatischen
Immunitaet behandeln manche Botschaftsangehoerige ihr Personal
wie Sklaven. Leidtragende sind vor allem weibliche
Hausangestellte, von denen viele aus Asien stammen und
aufenthaltsrechtlich von ihrem Arbeitgeber abhaengig sind. Sie
leisten unzaehlige Ueberstunden, werden schlecht oder gar nicht
bezahlt, werden geschlagen und sexuell missbraucht. Oftmals
duerfen sie das Haus allein nicht verlassen. Weggesperrt,
abhaengig und ohne Kenntnisse ueber ihr Gastland haben sie wenig
Chancen, sich zu wehren.

Nach dem Wiener Konsularabkommen sind Diplomaten und ihre
Familienangehoerigen vor zivil- und strafrechtlicher Verfolgung
im Gastland geschuetzt. Im aktuellen Musterprozess geht es um
die finanzielle Forderung einer indonesischen Hausangestellten,
die in einem saudischen Diplomatenhaushalt ausgebeutet und
misshandelt worden war. Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die
Klage zwar abgewiesen und dies mit der Immunitaet des Diplomaten
begruendet. Die Hoffnungen richten sich nun aber auf die
Revision vor dem Bundesarbeitsgericht.

Aehnliche Faelle von Sklaverei gibt es in vielen Laendern.
Beruechtigt sind vor allem die reichen Golfstaaten, aber auch im
wohlhabenden Libanon sind viele Arbeitsverhaeltnisse so
unertraeglich, dass sich regelmaessig Hausangestellte das Leben
nehmen. Deutschland und andere europaeische Staaten, die den
Menschenrechten verpflichtet sind, duerfen menschenunwuerdige
Arbeitsbedingungen, wie sie manche Hausangestellte erleiden,
nicht zulassen. Daher muessen die Aussenministerien deutlicher
als bisher ihre Gastdiplomaten auf korrekte Arbeitsbedingungen
und die Einhaltung von Mindestloehnen hinweisen. Das Personal
selbst sollte in Abwesenheit des Arbeitgebers auf seine Rechte
hingewiesen werden. Es gaebe eine Reihe wirksamer praeventiver
Massnahmen zum Schutz von Hausangestellten - sie muessen nur
gewollt sein und konsequent umgesetzt werden. Kommt es dennoch
zum Streitfall, muss das Opfer sein Recht und eine
Entschaedigung einfordern koennen. Dies kann aussergerichtlich
oder gerichtlich geschehen. Bei allem Respekt fuer die
diplomatische Immunitaet steht die SPD-Bundestagsfraktion auf
der Seite der Opfer. Mit grosser Spannung erwartet sie daher die
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.