Sprunglink zur Hauptnavigation . Sprunglink zum Hauptinhalt dieser Seite . Sprunglink zur Suchfunktion und weiterführenden Links dieser Seite

. Sie sind hier: Startseite > Presse > Pressemitteilung > Verantwortung für die Opfer von Menschenhandel und Sklaverei

Pressemitteilung / Gesellschaft / Menschenrechte

Zum heutigen internationalen Tag für die Abschaffung der Sklaverei erklären der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Strässer sowie die stellvertretende Sprecherin Angelika Graf:

Die Opfer von Menschenhandel und Sklaverei brauchen unseren Schutz. Darin waren sich sämtliche Sachverständige in einer Anhörung des Menschenrechtsausschusses über Menschenhandel einig.  Das Augenmerk sollte weniger auf Grenzkontrollen zur Verhinderung irregulärer Migration gerichtet werden, sondern auf den konkreten Opferschutz. Hier sei über viele Jahre hinweg wenig verbessert worden.

Menschenhandel erfolgt mit dem Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Ausbeutung der Arbeitskraft. Während im ersten Fall überwiegend Frauen betroffen sind, sind es im zweiten Fall überwiegend Männer. Ihnen allen ist gemein, dass sie häufig unter sklavenähnlichen Bedingungen leben und arbeiten und völlig abhängig von den Tätern sind.

Die Experten empfahlen dringend, den Aufenthaltstitel der Opfer nicht an deren Bereitschaft zu knüpfen, als Zeuginnen und Zeugen in einem Strafverfahren gegen die Täter auszusagen. Gegenwärtig erhalten aussagewillige Opfer nur während der Dauer des Verfahrens ein Aufenthaltsrecht. Danach werden sie abgeschoben – auch wenn dies mit Gefahren für sie und ihre Familienangehörigen verbunden ist. Die deutsche Justiz muss sich daher nicht wundern, dass die Kooperationsbereitschaft der Opfer nicht allzu groß ist. Bei einem dauerhaft gesicherten Aufenthaltsrecht in Deutschland und einer wirksamen psychosozialen Behandlung würden sie vielleicht den Mut und die Kraft finden, kriminelle Strukturen aufzudecken.

Deutschland ratifiziert gerade das Gesetz zur Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel. Neben einigen anderen Punkten, die im Gesetzentwurf unbefriedigend sind, sollten unbedingt das Aufenthaltsrecht der Opfer und ihre Kooperatonsbereitschaft in Strafverfahren entkoppelt werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, in ihrem Gesetzentwurf dem Geist der Europaratskonvention gerecht zu werden und die Opfer in den Mittelpunkt zu stellen.