


Anlässlich der heutigen Plenardebatte über die Situation von intersexuellen Menschen in Deutschland erklären Angelika Graf, Mitglied der Arbeitsgruppen Gesundheit und Menschenrechte sowie die zuständige Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Christel Humme MdB:
Aufgrund des deutschen
Personenstandsgesetzes müssen sie nach Geburt innerhalb einer Woche dem
männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden. Überforderte und
besorgte Eltern willigen daher oft in eine Operation ein, mit der ihr Kind noch
im Säuglings- oder Kleinkindalter eindeutig einem- meist dem weiblichen-
Geschlecht zugeordnet wird.
Diese Praxis ist
hochproblematisch, denn weder Eltern noch Ärzte können zu diesem Zeitpunkt die wirkliche
sexuelle Identität des Kindes kennen. Schwere Traumata, ein belastetes
Eltern-Kind-Verhältnis sowie ein gestörtes Sexualleben sind häufig die Folge.
Daher
fordern wir, das Selbstbestimmungsrecht der intersexuellen Menschen zu
beachten. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit, das Recht auf freie
Persönlichkeitsentfaltung und sexuelle Selbstbestimmung müssen uneingeschränkt
gewahrt werden. Die Mahnungen von Selbsthilfeorganisationen, von Amnesty International und Terre des femmes
müssen berücksichtigt werden.
Wir dürfen die
Deutungshoheit über das Phänomen Intersexualität nicht länger der Medizin
überlassen. Denn Intersexualität ist keine Krankheit und keine Störung!
Für diesen nötigen
Bewusstseinswandel fordern wir dringend mehr und bessere Aufklärung und
Öffentlichkeitsarbeit. Eine wichtige Funktion kommt hierbei der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu, die für die Bekämpfung von
Diskriminierungen aufgrund des Merkmals „sexuelle Identität“ zuständig ist.
Wir plädieren für eine
breite gesellschaftliche, wissenschaftliche und politische Debatte, in der wir
vor allem mit intersexuellen Menschen und ihren Interessensverbänden
diskutieren und nicht über sie!
Daher wird die
SPD-Bundestagsfraktion eine Anhörung im Deutschen Bundestag beantragen, um in
Zusammenarbeit mit den Rechts-, Innen- , Gesundheits- und Menschenrechtspolitikerinnen
und -politikern ein konkretes Bild der
Lebenssituation und der Bedürfnisse intersexueller Menschen zu bekommen.