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Pressemitteilung / Familie / Menschenrechte

Rechte intersexueller Menschen stärken

Anlässlich der heutigen Plenardebatte über die Situation von intersexuellen Menschen in Deutschland erklären Angelika Graf, Mitglied der Arbeitsgruppen Gesundheit und Menschenrechte sowie die zuständige Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Christel Humme MdB:

Jährlich werden in Deutschland etwa  340 Kinder als intersexuell geboren. Das Geschlecht dieser Menschen ist nicht eindeutig bzw. sie weisen sowohl männliche als auch weibliche Geschlechtsmerkmale auf. Insgesamt geht die Bundesregierung von bis zu 10.000 Betroffenen aus; Interessensverbände vermuten eine weit höhere Zahl.

Aufgrund des deutschen Personenstandsgesetzes müssen sie nach Geburt innerhalb einer Woche dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden. Überforderte und besorgte Eltern willigen daher oft in eine Operation ein, mit der ihr Kind noch im Säuglings- oder Kleinkindalter eindeutig einem- meist dem weiblichen- Geschlecht zugeordnet wird.

Diese Praxis ist hochproblematisch, denn weder Eltern noch Ärzte können zu diesem Zeitpunkt die wirkliche sexuelle Identität des Kindes kennen. Schwere Traumata, ein belastetes Eltern-Kind-Verhältnis sowie ein gestörtes Sexualleben sind häufig die Folge.

Daher fordern wir, das Selbstbestimmungsrecht der intersexuellen Menschen zu beachten. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit, das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung und sexuelle Selbstbestimmung müssen uneingeschränkt gewahrt werden. Die Mahnungen von Selbsthilfeorganisationen, von  Amnesty International und Terre des femmes müssen berücksichtigt werden.

Wir dürfen die Deutungshoheit über das Phänomen Intersexualität nicht länger der Medizin überlassen. Denn Intersexualität ist keine Krankheit und keine Störung!

Für diesen nötigen Bewusstseinswandel fordern wir dringend mehr und bessere Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit. Eine wichtige Funktion kommt hierbei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu, die für die Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund des Merkmals „sexuelle Identität“ zuständig ist.

Wir plädieren für eine breite gesellschaftliche, wissenschaftliche und politische Debatte, in der wir vor allem mit intersexuellen Menschen und ihren Interessensverbänden diskutieren und nicht über sie!

Daher wird die SPD-Bundestagsfraktion eine Anhörung im Deutschen Bundestag beantragen, um in Zusammenarbeit mit den Rechts-, Innen- , Gesundheits- und Menschenrechtspolitikerinnen und -politikern ein konkretes  Bild der Lebenssituation und der Bedürfnisse intersexueller Menschen zu bekommen.

 
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